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💰 Zuschuss

Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungregionalsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige, gemeinnützige Forschungseinrichtungen. Diese dürfen weder Teil einer Hochschule sein noch einer grundfinanzierten Wissenschaftsgemeinschaft mit einer e
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
4.1 Vorhaben gemäß den Nummern 2.1 bis 2.4 können nur gefördert werden, wenn
4.1.1 sie gemäß Nummer 3.1 in Deutschland durchgeführt werden;
4.1.2 das Vorhaben sich durch einen hohen Neuheitsgrad auszeichnet und mit einem hohen technischen Risiko behaftet ist;

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 90%

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareProduktion & IndustrieSozialunternehmen

Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt externe Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen bei der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für jedes beantragte Vorhaben Für die Gesamtlaufzeit der Vorhaben sind 30 Monate vorgesehen, die Sie nicht überschreiten sollen. Für investive Vorhaben endet die Laufzeit meistens am 30. November des Bewilligungsjahres. Anträge stellen Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare bei der EURONORMGmbH.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG