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💰 Zuschuss

Förderung von Sportakademien sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports (Förderrichtlinien Akademien/Maßnahmen – FR AM)

Bundesministerium des Innern (BMI)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschunginternationalkultur

Besonderheiten & Hinweise

Die Förderung von Sportakademien sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Träger von Akademien, sonstigen Einrichtungen, Projekten und Maßnahmen des Sports sowie die Bundessportfachverbände.
Die betreffende Sportart
Eine Zuwendung ist nur möglich, wenn die in Abschnitt 4 der Rahmenrichtlinien (Leistungssportprogramm Teil B) genannten Voraussetzungen gegeben sind. Darüber hinaus sind die Einrichtungen und Akademie

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt Sie bei Projekten und Maßnahmen, die einer erfolgreichen Vertretung der Bundesrepublik an internationalen Sportwettbewerben, insbesondere den Olympischen und Paralympischen Spielen, dienen. Gefördert werden Sportakademien, sonstige zentrale Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen im bundesweiten Leistungssportfördersystem, insbesondere sowie Maßnahmen und Projekte zum Zweck der internationalen sportpolitischen Zusammenarbeit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art der Maßnahme ab. Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Bundesverwaltungsamt (BVA) an dasBMI.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG