Zurück zur Suche
💰 Zuschuss

Förderung im Rahmen des ESF Plus - Programmes JUVENTUS Mobilität stärken – für ein soziales Europa

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Teilen:
Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

behinderteforschunginternationaljugendmigrantensozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, zum Beispiel freie und öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Träger der freie
Weitere Voraussetzungen:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben der Antragstellenden gehören beziehungsweise für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierung

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 90%

Bearbeitungszeit

beträgt 4 Jahre

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareMobilität & LogistikSozialunternehmen

Beschreibung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert Kooperations- und Projektverbünde, die junge Menschen ohne Arbeit und Berufsausbildung (englisch abgekürzt „NEET’s“) individuell durch transnationale Mobilitätsmaßnahmen unterstützen. Im Zentrum stehen Maßnahmen, damit Jugendliche und junge Erwachsene (Lern-)Erfahrungen in anderen Ländern sammeln können und hierdurch ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Zielgruppe der Förderung sind arbeitslose und arbeitsuchende junge Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren, die einen erschwerten Zugang zu Arbeit oder Ausbildung haben, beispielsweise Die Förderung umfasst Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Zuschüsse beträgt maximal 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Für die verschiedenen Zielregionen desESF-Plus gilt: Die Eigenbeteiligung muss mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen. Die Projektlaufzeit beträgt 4 Jahre. Für die zuwendungsfähigen vorhabenbezogenen Gesamtausgaben gilt eine Obergrenze von maximal 3 MillionenEUR. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Interessenbekundung ein. Im Förderzeitraum sind 2 Interessenbekundungsverfahren vorgesehen. Wurde Ihr Vorhaben ausgewählt, werden Sie in der 2. Stufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag über das Förderportal einzureichen. Bewilligungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See (KBS).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG