Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Förderquote
bis 70%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert strategische und investive Klimaschutzvorhaben in Kommunen. Gefördert werden: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art der Maßnahme. Antragstellende aus den 3 Braunkohlerevieren gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz sind finanzschwachen Kommunen gleichgestellt. Anträge können Sie ganzjährig einreichen. Bitte nutzen Sie für die Antragstellung das Antragssystem "easy-Online", welches Sie über den folgenden Link erreichen:Die Bundesregierung - easy-Online: Elektronisches Formularsystem Eine ausführliche Beratung zur Kommunalrichtlinie bietet die Agentur für kommunalen Klimaschutz, deren Website Sie über den folgenden Link erreichen:Agentur für kommunalen Klimaschutz
Rechtsgrundlagen
§ 2 Strukturstärkungsgesetz
§ 25 Abs. 1 TTDSG
Kontakt
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