Zurück zur Suche
💰 Zuschuss

Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Teilen:
Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschung

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind, soweit sich aus den Bestimmungen der Förderrichtlinie nichts anderes ergibt:
Darüber hinaus gibt es weitere Antragsberechtigte in ausgewählten Förderschwerpunkten:
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragstellende,

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 70%

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareMobilität & Logistik

Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert strategische und investive Klimaschutzvorhaben in Kommunen. Gefördert werden: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art der Maßnahme. Antragstellende aus den 3 Braunkohlerevieren gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz sind finanzschwachen Kommunen gleichgestellt. Anträge können Sie ganzjährig einreichen. Bitte nutzen Sie für die Antragstellung das Antragssystem "easy-Online", welches Sie über den folgenden Link erreichen:Die Bundesregierung - easy-Online: Elektronisches Formularsystem Eine ausführliche Beratung zur Kommunalrichtlinie bietet die Agentur für kommunalen Klimaschutz, deren Website Sie über den folgenden Link erreichen:Agentur für kommunalen Klimaschutz

Rechtsgrundlagen

§ 2 Strukturstärkungsgesetz

§ 25 Abs. 1 TTDSG