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💰 Zuschuss

Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Hochschulen und Unternehmen (WIPANO)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschunginternational

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Für jeden Bereich gelten außerdem eigene Voraussetzungen:
Patentierung „Patentierung – Unternehmen“:
Normung und Standardisierung „Normung – Unternehmen“
Normung und Standardisierung „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie als Unternehmen, Hochschule oder Forschungseinrichtung bei der effizienten Nutzung von geistigem Eigentum sowie beim Transfer von neuesten Forschungsergebnissen in die Normung. Sie erhalten die Förderung in 2 Bereichen. Gefördert werden im Bereich der Patentierung im Förderschwerpunkt „Patentierung – Unternehmen“ Gefördert werden im Bereich der Normung und Standardisierung Im Bereich der Normung und Standardisierung werden folgende weiteren Leistungspakete gefördert: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist in den verschiedenen Bereichen unterschiedlich. Patentierung „Patentierung – Unternehmen“: Normung und Standardisierung „Normung – Unternehmen“: Normung und Standardisierung „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“: Je nachdem, welchen Förderschwerpunkt Sie für Ihren Antrag wählen, ist das Verfahren ein- oder zweistufig. Ansprechpartner ist der Projektträger Jülich (PtJ). Bitte reichen Sie Ihre Projektskizzen und förmlichen Anträge über das elektronische Antragssystem easy-Online ein. Anträge können fortlaufend bis zum Ablauf einzelner Termine je Förderschwerpunkt gestellt werden.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG