Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 30%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Industrieprojekte, die einen Beitrag zur Treibhausgasneutralität des Industriesektors und damit verbundener Sektoren in Deutschland leisten. Wenn Sie Projekte planen, die die Emissionen von Treibhausgasen durch CCU und CCS reduzieren, können Sie eine Förderung beantragen. Das Förderprogramm besteht aus zwei Teilmodulen: Im Teilmodul 1 können Sie: In Teilmodul 2 können Sie: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizzen bei dem Projektträger ein. Dies ist dasForschungszentrum Jülich GmbH - Projektträger Jülich-PtJ. Bei Konsortien muss ein Unternehmen als Konsortialführer bestimmt werden. Dieses stellt den Dach-Antrag. Jedes Unternehmen des Konsortiums muss ebenfalls einen separaten Antrag einreichen. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie das elektronische Antragssystem easy-Online.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Justiz (2021–2027)
Europäische Kommission
Förderung für Markteinführungskosten fürFuE-Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Förderung fürregionale Mittelstand-Digital Zentren
Jurybasierte kulturelle Treatmentförderung Spielfilm/Dokumentarfilm und Drehbuchförderung Spielfilm
Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Justiz (2021–2027)
Europäische Kommission
Förderung für Markteinführungskosten fürFuE-Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Förderung fürregionale Mittelstand-Digital Zentren
Jurybasierte kulturelle Treatmentförderung Spielfilm/Dokumentarfilm und Drehbuchförderung Spielfilm
Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)