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💰 Zuschuss

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) - Förderung von CCU und CCS

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

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Datenstand: Vor 20 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 30%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
ptj-research@fz-juelich.de
📞
02461 6196804
🔗
www.klimaschutz-industrie.de
🔗
foerderportal.bund.de

Zielgruppen

forschung

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Industrieprojekte, die einen Beitrag zur Treibhausgasneutralität des Industriesektors und damit verbundener Sektoren in Deutschland leisten. Wenn Sie Projekte planen, die die Emissionen von Treibhausgasen durch CCU und CCS reduzieren, können Sie eine Förderung beantragen. Das Förderprogramm besteht aus zwei Teilmodulen: Im Teilmodul 1 können Sie: In Teilmodul 2 können Sie: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizzen bei dem Projektträger ein. Dies ist dasForschungszentrum Jülich GmbH - Projektträger Jülich-PtJ. Bei Konsortien muss ein Unternehmen als Konsortialführer bestimmt werden. Dieses stellt den Dach-Antrag. Jedes Unternehmen des Konsortiums muss ebenfalls einen separaten Antrag einreichen. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie das elektronische Antragssystem easy-Online.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Unternehmen und Konsortien, die Anlagen mit schwer vermeidbaren Emissionen von CO2planen oder betreiben.
•Zusätzlich sind Hochschulen, Universitäten und andere Forschungseinrichtungen antragsberechtigt. Hierbei muss mindestens ein Mitglied des Konsortiums ein Unternehmen sein und einem Sektor mit anderwei
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind:
•(1) Gefördert werden Vorhaben zur

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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ptj-research@fz-juelich.de
📞
02461 6196804
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