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💰 Zuschuss

Investitionszuschüsse für neu errichtete Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschung

Besonderheiten & Hinweise

Beachten Sie die Regelungen zur Antragsberechtigung, zu den Fördervoraussetzungen und Beihilfevorschriften in der „Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemit

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können gewerbliche Nutzer einen Investitionszuschuss / eine Förderung erhalten für die Errichtung einer Kälte- oder Klimaanlage, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben wird. Ein Förderantrag ist über ein elektronisches Antragsformular einzureichen, das auf der Webseite des BAFA angeboten wird. Gefördert werden Kompressionskälte- und Kompressionsklimaanlagen, Ab- und Adsorptionsanlagen und adiabate Verdunstungskühlanlagen sowie zusätzlich: Anlagenkomponenten wie Luftkühler, Rückkühler, Systeme zur Nutzung der Kälteabwärme, Systeme für den Freikühlerbetrieb, Wärme- und Kältespeicher sowie die Einbindung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Die Höhe der möglichen Förderung kann jederzeit über den Förderrechner ermittelt werden. Einen Link zum Förderrechner finden Sie auf der BAFA-Webseite.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG