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💰 Zuschuss

Förderung junger Zuwanderinnen und Zuwanderer zur Vorbereitung und Durchführung eines Hochschulstudiums „Garantiefonds − Hochschulbereich (RL-GF-H)“

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungfrauenjugendsenioren

Besonderheiten & Hinweise

Die Förderung aus dem Garantiefonds – Hochschulbereich (RL-GF-H) ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind nicht vollzeitschulpflichtige Zuwanderinnen und Zuwanderer, die bei Aufnahme in das Programm das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Förderung kommt für Sie infrage,
Kurse und Seminare müssen dem Kurskonzept Garantiefonds-Hochschule (GF-H) entsprechen.
Die Zuwendungen aus dem Garantiefonds erhalten Sie nur, wenn Sie keinen Anspruch auf andere Leistungen für denselben Zweck haben.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Die Otto Benecke Stiftunge. V.unterstützt Sie im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) dabei, in Deutschland ein Studium aufzunehmen oder fortzusetzen. Sie können die Förderung für folgende Ausbildungsmaßnahmen erhalten: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Kosten des Kurses und Ihrer individuellen Situation. Sie erhalten ihn für die Dauer des Kurses, maximal für 30 Monate. Stellen Sie Ihren Antrag bitte schriftlich bei einer Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H), die ihn prüft und mit einer Empfehlung an die Otto Benecke Stiftung weiterleitet.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG