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💰 Zuschuss

Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschunginternational

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
Besondere Zuwendungsvoraussetzung für die einzelnen Förderkategorien werden gegebenenfalls in ergänzenden Merkblättern formuliert.
Die gleichzeitige Förderung eines Projektes mit sonstigen Drittmitteln ist zulässig.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 90%

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungHandelIT & Software

Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert Projekte, die zu einer erfolgreichen Transformation der Kohleregionen beitragen. Ihr Vorhaben soll dazu beitragen, die Kohleregionen zu international sichtbaren Modellregionen einer treibhausgasneutralen, ressourceneffizienten und nachhaltigen Entwicklung zu machen. Sie können eine Förderung in folgenden Kategorien erhalten: 1) Vernetzung2) Wissens- und Technologietransfer3) Beratung4) Qualifikation / Aus- und Weiterbildung5) Nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen6) Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften7) Gemeinsinn und gemeinsames Zukunftsverständnis8) Außenwirtschaft9) Wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses10) Stärkung unternehmerischen Handelns11) Innovative Ansätze12) Transformationstechnologien Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Sie können bis zu 90%der förderfähigen Ausgaben oder Kosten bekommen. Die Laufzeit beträgt bis zu 4 Jahren und kann um bis zu weitere 4 Jahre verlängert werden. Bitte nehmen Sie bei Anträgen mit überwiegend investivem Charakter (mehr als 50%) in den Förderkategorien 4, 10 und 11 vor Antragseinreichung Kontakt mit der eingebundenen Stelle beim Land und demBMWEauf, um eine generelle Förderwürdigkeit abzustimmen. Weitere Informationen zur Antragstellung entnehmen Sie bitte dem weiterführenden Link.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG