Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Die Hilfe aus dem Solidaritätsfonds dient Die Maßnahmen sind auf die dringenden kurzfristigen Bedürfnisse beschränkt. Der längerfristige Wiederaufbau von Infrastruktur und Wirtschaft bleibt anderen Strukturinstrumenten vorbehalten. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Für jede Naturkatastrophe erhält ein förderfähiger Staat einen einmaligen Finanzbeitrag aus dem Fonds. Über die Höhe entscheidet die Europäische Kommission im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die zuständigen nationalen Behörden können umgehend, jedoch spätestens innerhalb von 12 Wochen nach Auftreten der 1. Schäden, bei der Europäischen Kommission einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem Fonds stellen. Die einzelnen Hilfen müssen von der Kommission vorgeschlagen und anschließend vom Europäischen Parlament und dem Rat genehmigt werden.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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