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💰 Zuschuss

Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

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Datenstand: Aktuell

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die als Eigentümer eines Binnenschiffes in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragen sind oder bis zum Abschluss
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
4.1 Zuwendungen können nur bewilligt werden, wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Als Zeitpunkt des Vorhabenbeginns ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Abschlusses eines der Ausführung zuz
4.2 Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenz- oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Dasselbe gilt für Antragsteller, die z
4.3 Einem Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mi

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie als Unternehmen bei der nachhaltigen Modernisierung Ihrer Binnenschiffe im Bereich des Güterverkehrs. Gefördert werden Sie bei Investitionen in digitale Informationstechnik und Assistenzsysteme sowie in Umbaumaßnahmen für eine größere Einsatzfähigkeit bei Niedrigwasser. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Das Antragsverfahren ist grundsätzlich einstufig. Bitte richten Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihrer Investitionsmaßnahme an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG