Zurück zur Suche
💰 Zuschuss

INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Teilen:
Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungjugend

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die neu ausgegebene Anteile an einem innovativen, kleinen Unternehmen erwerben oder die ihre Anteile an einem Unternehmen veräußern, deren Erwerb bereits du
Die natürliche Person kann sich im Rahmen des Erwerbszuschusses einer Beteiligungsgesellschaft bedienen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Das Unternehmen darf zum Zeitpunkt seiner Antragstellung nicht älter als sieben Jahre sein (siehe Anlage A Abschnitt II).
Zum Zeitpunkt des Antrags auf den Erwerbszuschuss muss das Unternehmen folgende Bedingungen einhalten:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 15%

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Sie als private Investorin oder privaten Investor, wenn Sie alsBusiness Angeljunge innovative Unternehmen mit privatem Wagniskapital und mit nichtmonetärem Engagement unterstützen. Gefördert wird Ihr Erwerb von neu ausgegebenen Anteilen (Geschäftsanteile oder Aktien) an jungen, innovativen Unternehmen. Den INVEST – Zuschuss für Wagniskapital bekommen Sie als Erwerbszuschuss: Exitzuschuss: Beide Zuschüsse beantragen Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG