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💰 Zuschuss

Förderung für Projekte zum Thema „Stärkung maritimer Sicherheit und Verbesserung des Schutzes maritimer Infrastrukturen“

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

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Datenstand: Vor 16 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
sifo@vdi.de
📞
+49 211 6214-401
📞
+49 211 6214-182
🔗
www.sifo.de
🔗
www.sicherheitsrelevante-forschung.org
🔗
foerderportal.bund.de

Zielgruppen

forschunginternational

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungHandelIT & Software

Beschreibung

Sie arbeiten an einer Hochschule, in einer Forschungseinrichtung, einer Behörde oder einem Unternehmen? Dann können Sie eine Förderung erhalten. Das Programm unterstützt Sie, wenn Sie in einem Verbundprojekt zur zivilen maritimen Sicherheit forschen. Ziel ist es, Seewege und kritische Infrastrukturen wie Offshore-Windenergieanlagen oder Unterseekabel besser zu schützen. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Projekte in verschiedenen Schwerpunktbereichen. Dazu zählt dieKI-basierte Einsatzunterstützung für Rettungsteams. Auch robuste Verfahren zur Positionsbestimmung bei gestörten Satellitensignalen sind wichtig. Ein weiterer Fokus liegt auf unbemannten Systemen zur Überwachung über und unter Wasser. Ihre Projektergebnisse sichern die Versorgung der Bevölkerung und die Stabilität des internationalen Seehandels. Die Laufzeit der jeweiligen Vorhaben ist auf einen Zeitraum von 3 Jahren angelegt. Die Höhe der Förderung hängt von Ihrer Einrichtung ab. Leopoldina und Deutsche Forschungsgemeinschaft haben eine „Empfehlungen zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung“ veröffentlicht (siehe weiterführende Links).Hochschulen sind aufgefordert, die Empfehlungen zu beachten und eigenverantwortlich umzusetzen. Insbesondere sind sie gehalten, mögliche Risiken frühzeitig zu identifizieren und die in der Empfehlung genannten Schritte einzuleiten. Gleiches gilt auch für die übrigen Zuwendungsempfänger.

Besonderheiten & Hinweise

•Ausschlussgründe: Sie erhalten keine Förderung, wenn sich Ihr Unternehmen bereits in Schwierigkeiten befindet. Vorhaben sind ausgeschlossen, wenn die Ergebnisse außerhalb von Deutschland, dem Europäis

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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sifo@vdi.de
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+49 211 6214-401
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+49 211 6214-182
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www.sicherheitsrelevante-forschung.org
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