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💰 Zuschuss

Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

jugend

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrgesetzes durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutz
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Um den Anreizeffekt im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zu belegen, muss der Beihilfeempfänger den schriftlichen Antrag mit allen nach Nummer 6 erforderlichen Inhalten vor Beginn

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 50%

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareMobilität & Logistik

Beschreibung

Der Bund fördert betriebliche Ausbildungsverhältnisse zur Berufskraftfahrerin und zum Berufskraftfahrer in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen. Mit dieser Förderung soll einem Mangel an qualifiziertem Fahrpersonal in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen dauerhaft entgegengewirkt werden. Sie können einen Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren erhalten. Die Höhe des Zuschusses beträgt für kleine Unternehmen 70 Prozent, für mittlere Unternehmen 60 Prozent und bei anderen Antragstellern 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die zuwendungsfähigen Kosten werden bei einer dreijährigen Ausbildung pauschal mitEUR50.000 pro Ausbildungsverhältnis anerkannt (1. AusbildungsjahrEUR21.700, 2. AusbildungsjahrEUR15.200, 3. AusbildungsjahrEUR13.100). Bei verkürzter Ausbildung werden die Pauschalbeträge pro Ausbildungsjahr anteilig berechnet. Der Höchstbetrag je Ausbildungsvorhaben und Unternehmen beträgtEUR3 Millionen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das eService-Portal jeweils ab dem im Internet veröffentlichten Start des Antragszeitraums bis spätestens 31.8. des Jahres, in dem mit der Ausbildung begonnen werden soll, an das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Fällt das Ende der Antragsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG