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💰 Zuschuss

Vom Material zur Innovation – Hybride Materialien – Neue Möglichkeiten, Neue Marktpotenziale (HyMat)

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschung

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Wenn Ihre Forschungseinrichtung vom Bund oder den Ländern grundfinanziert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für Ihren zusätzlichen Aufwand bekommen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Förderfähig im Rahmen dieser Richtlinien sind Verbundvorhaben, die ausgehend von der Marktfähigkeit von Hybridmaterialien werkstoffbasierte Fragestellungen beinhalten, die zur Entwicklung wettbewerbsf

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 50%

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Bundesbildungsministerium unterstützt Sie auf der Grundlage des Fachprogramms „Vom Material zur Innovation“ bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die sich mit hybriden Materialien beschäftigen. Sie erhalten die Förderung für industriegeführte, vorwettbewerbliche Verbundprojekte, Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für bis zu 2,5 Jahre. Die Höhe des Zuschusses beträgt Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hochschulen können zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen. Ihren Antrag richten Sie im Rahmen von gesonderten Aufrufen an den Projektträger Jülich (PtJ).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG