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💰 Zuschuss

Ausbildungsplatzförderung in der deutschen Seeschifffahrt

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

internationaljugend

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Reeder im Sinne von § 4 des Seearbeitsgesetzes, die förderfähige Ausbildungsplätze bereitstellen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Gemäß Artikel 8AGVOdarf der Ausbildungsplatz nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden, sofern diese eine staatliche Beihilfe darstellen, es sei denn, aufgrund dieser Kumulierun
Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und (soweit das Abrufverfahren zur Anwendung kommt) die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen (BN

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Der Bund unterstützt Sie als Reeder bei der Ausbildung von Schiffsmechanikerinnen, Schiffsmechanikern, Offiziersassistentinnen und Offiziersassistenten mit einem Zuschuss zu den Ausbildungsplatzkosten an Bord Ihres Seeschifffahrtsunternehmens. Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Ausbildungsplatz Ihren Antrag richten Sie vor dem jeweiligen Abschluss eines Ausbildungsvertrages an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Für die bezuschussten Ausbildungsplätze ist eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderungen normalerweise nicht möglich.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG