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💰 Zuschuss

AusbildungWeltweit – Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschunginternationaljugend

Besonderheiten & Hinweise

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
Die Dauer der geförderten Auslandsaufenthalte beträgt:
Von der Förderung ausgenommen sind alle Länder, die von Erasmus+ abgedeckt sind.
4.1 Allgemeine Voraussetzungen

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungHandelHandwerkIT & SoftwareMobilität & Logistik

Beschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei Projekten, die Auslandsaufenthalte im Rahmen der beruflichen Ausbildung ermöglichen. Sie erhalten einen Zuschuss für Projekte mit folgenden Schwerpunkten: Sie erhalten den Zuschuss für bis zu 12 Monate. Die Höhe richtet sich nach der Zielgruppe, dem Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts. Personalausgaben werden mit der Förderung nicht finanziert. Ihren Antrag stellen Sie innerhalb der festgelegten Terminfrist bei der vomBMBFbeauftragten Bewilligungsbehörde Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Die Förderung „AusbildungWeltweit – Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern“ ergänzt das europäische Bildungsprogramm Erasmus+: Sie gilt auch für Länder, die nicht über Erasmus+ gefördert werden.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG