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💰 Zuschuss

Innovationsförderung des BMEL (Rahmenprogramm)

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschunginternationalregional

Besonderheiten & Hinweise

Für die Innovationsförderung desBMELgelten folgende Bedingungen:
Innovationen gelingen nur, wenn geeignete Rahmenbedingungen zeitgerecht gegeben sind. Ausreichende Kenntnisse über den Stand von Forschung und Entwicklung, rechtliche und institutionelle Rahmenbedingu
Um hier alsbald Wissenslücken zu schließen und neue Erkenntnisse zu gewinnen, werden Untersuchungen zur Identifizierung von Hemmnissen und zur Erarbeitung von Lösungsansätzen gefördert.
Durch die Förderung von Vernetzungs- und Transfermaßnahmen werden:
Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 50%

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareLandwirtschaftProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Die Innovationsförderung desBMEList ein sogenanntes Rahmenprogramm. Diese Programme haben zum Ziel, in ausgewählten Bereichen einen im internationalen Maßstab hohen Leistungsstand von Forschung und Entwicklung zu gewährleisten. Gefördert werden Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art des Vorhabens und beträgt Projektskizzen können im Rahmen von laufenden Bekanntmachungen desBMELbei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden. Ergänzend zu den thematischen Bekanntmachungen gibt es zweimal jährlich zum 15.2. sowie 15.8. die Möglichkeit, sich für eine Förderung über die Deutsche Innovationspartnerschaft Agrar (DIP) zu bewerben.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG