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💰 Zuschuss

Grenzscoutprojekte in Grenzregionen mit deutscher Beteiligung (Förderrichtlinie Grenzscouts)

Bundesministerium des Innern (BMI)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

regional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind etablierte rechtsfähige grenzregionale Zusammenschlüsse mit deutscher Beteiligung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Es können nur solche Projekte gefördert werden, die geeignet sind, einen Beitrag zur Erreichung der konkreten förderpolitischen Zielstellungen zu leisten.
In diesem Sinne können förderfähige Projekte beispielsweise sein:
Digitale Verfahren sollten nach Möglichkeit eingesetzt werden.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 95%

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt Ihre Projekte, die eine themenübergreifende Beratungsinfrastruktur im grenznahen Raum diesseits der Bundesgrenze aufbauen. Gefördert werden beispielsweise folgende Projekte: Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). DasBMIführt abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln einmal pro Jahr ein Interessenbekundungsverfahren und veröffentlicht die Termine zur Antragstellung im Internet.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG