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💰 Zuschuss

Förderung von Nachwuchsgruppen im Bereich der Sozialpolitikforschung (FIS)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Teilen:
Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

bis 400.000 €

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
fis@kbs.de
📞
+49 3571 47602-93 (
📞
+49 3571 47602-93
🔗
www.fis-netzwerk.de
🔗
www.bmas.de
🔗
foerderportal-bmas.de

Zielgruppen

forschungsozial

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareProduktion & IndustrieSozialunternehmen

Beschreibung

Sie sind eine Nachwuchswissenschaftlerin oder ein Nachwuchswissenschaftler? Sie möchten sich im Bereich der Sozialpolitikforschung etablieren? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie dabei. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Fördernetzwerks Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (FIS).Ziel ist es, herausragenden Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit zu geben, sich für eine Hochschulprofessur zu qualifizieren. Sie forschen eigenverantwortlich über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren zu aktuellen sozialpolitischen Themen. Mögliche Schwerpunkte sind die Vermögensverteilung, soziale Dienste, Arbeiten im Alter oder die Auswirkung der Hybridisierung von Geschäftsmodellen in der Industrie. Das Programm fördert Vorhaben in verschiedenen Fachrichtungen. Dazu gehören Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Soziologie, Sozialethik, Politikwissenschaft und Geschichtswissenschaft. Sie können Mittel für Ihre eigene Postdoc-Stelle erhalten. Zusätzlich werden bis zu 3 Stellen für Promovierende gefördert. Sie erforschen damit komplexe sozialpolitische Fragen interdisziplinär.Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übernimmt Ihre Personalausgaben, Honorarausgaben, Investitionen sowie Ausgaben für Publikationen. Sie erhalten zudem eine Verwaltungsausgabenpauschale in Höhe von 20%der direkt förderfähigen Personalausgaben. Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 400.000EURjährlich je Nachwuchsgruppe. Nachwuchsgruppen können grundsätzlich für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren gefördert werden. Forschungsprojekte können grundsätzlich für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren gefördert werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt Wert auf innovative Methoden. Auch der Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis ist wichtig. Als Teil des Fördernetzwerks Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (FIS) tauschen Sie sich aktiv mit anderen Forschenden aus.

Besonderheiten & Hinweise

•Ausschlussgründe:
•Sie erhalten keine Förderung, wenn Ihr Vorhaben nicht den fachlichen Zielen der Richtlinie entspricht. Themen ohne direkten Bezug zu sozialpolitischen oder sozialrechtlichen Fragen sind ausgeschlossen
•Es gilt das Besserstellungsverbot (im Rahmen der Zuwendung finanziertes Personal darf nicht bessergestellt werden als vergleichbare Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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fis@kbs.de
📞
+49 3571 47602-93 (
📞
+49 3571 47602-93
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www.fis-netzwerk.de
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www.bmas.de
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