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💰 Zuschuss

Förderung für prozessbegleitende Maßnahmen zu nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen (nachhaltig.mobil.planen)

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

bis 50.000 €

Förderquote

bis 90%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
sump-foerderung@bmv.bund.de
🔗
nachhaltig-mobil-planen.de
🔗
nachhaltig-mobil-planen.de
🔗
foerderportal.bund.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareMobilität & Logistik

Beschreibung

Wenn Sie für eine Stadt, eine Gemeinde oder einen Landkreis tätig sind, können Sie eine Förderung für den Prozess der Mobilitätsplanung erhalten. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt Sie dabei, Expertise aufzubauen und komplexe Planungsschritte zu bewältigen. Sie können Zuschüsse für verschiedene begleitende Maßnahmen erhalten. Dazu gehören zum Beispiel: Damit Sie diese Förderung erhalten, muss Ihre Kommune bereits einen nachhaltigen urbanen Mobilitätsplan besitzen. Dieser wird oft als Sustainable Urban Mobility Plan (SUMPs) bezeichnet. Alternativ weisen Sie nach, dass Sie die Erstellung eines solchen Plans fest planen. Dies gelingt zum Beispiel durch einen Gremienbeschluss. Das Programm unterstützt Sie dabei, die Anforderungen des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) zu erfüllen. Sie schaffen so eine strategische Grundlage für die Mobilität der Zukunft. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.Sie erhalten dabei einen Zuschuss von grundsätzlich 75%Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Wenn Sie eine finanzschwache Kommune vertreten, kann sich dieser Fördersatz auf bis zu 90%erhöhen. Ihr Vorhaben muss dabei ein Mindestvolumen von 50.000EURumfassen. Sie müssen zudem einen Eigenanteil von mindestens 10%der Gesamtausgaben erbringen. Wenn Sie einen Verbund mit anderen antragsberechtigten Partnern bilden, gilt diese finanzielle Mindestgrenze von 50.000EURfür jeden einzelnen Förderantrag innerhalb des Verbundvorhabens.

Besonderheiten & Hinweise

•Ausschlussgründe

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
sump-foerderung@bmv.bund.de
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nachhaltig-mobil-planen.de
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nachhaltig-mobil-planen.de
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foerderportal.bund.de

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