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💰 Zuschuss

Förderung für Projekte zum fehlerkorrigierten Quantencomputing mit Aufbau von Pilotlinien

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

bis 20.000.000 €

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
vditz@vdi.de
📞
+49 211 6214-401
🔗
www.quantensysteme.info
🔗
foerderportal.bund.de

Zielgruppen

forschunginternational

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungHandwerkIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Sie arbeiten an wegweisenden Lösungen für die Quantenhardware von morgen? DasBMFTRunterstützt Sie dabei, den entscheidenden Technologiesprung zum fehlerkorrigierten Quantencomputing zu meistern. Sie erhalten finanzielle Unterstützung für ambitionierte Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in den Bereichen neutrale Atome, Supraleitung oder gefangene Ionen. Das Ziel ist es, die Fehleranfälligkeit von Quantenprozessoren drastisch zu reduzieren. Bis zum Projektende müssen Sie einen universellen, logischen Gattersatz im System demonstrieren. Zusätzlich können Sie Mittel für den Aufbau von komplexen Forschungs- und Pilotfertigungsinfrastrukturen erhalten (Modul B). Dies ermöglicht Ihnen den Marktzugang durch industrielle Prozesse und den Aufbau eines internationalen Portfolios an Schutzrechten. Sie profitieren von der Zusammenarbeit in interdisziplinären Verbünden und nutzen die Infrastrukturen als starke Knoten in einem europäischen Netzwerk. DasBMFTRfinanziert Ihre Vorhaben im Modul A mit bis zu 20 MillionenEUR(20.000.000EUR)pro Verbundprojekt. Sie erhalten Zuschüsse für Ihr Personal, notwendige Instrumente, Ausrüstung sowie für Material und Dienstreisen. Hochschulen erhalten zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20%auf ihre projektbezogenen Ausgaben.Für Vorhaben im Modul B gibt es keine maximale Fördersumme. Bitte beachten Sie: Für sehr hohe Fördersummen im Modul B kann bei Beteiligung von Unternehmen eine beihilferechtliche Notifizierungspflicht bestehen.

Besonderheiten & Hinweise

•Ausschlussgründe

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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vditz@vdi.de
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+49 211 6214-401
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www.quantensysteme.info
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