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💰 Zuschuss

KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

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Datenstand: Vor 19 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
beratung@foerderinfo.bund.de
📧
eureka@dlr.de
📧
martin.backes@dlr.de
📧
carmen.dittebrandt@dlr.de
📞
0800 2623009
📞
0800/2623009
🔗
www.kmu-innovativ.de

Zielgruppen

forschungregional

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) bei Einzel- und Verbundvorhaben in dem innovativen Technologiefeld „Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung“. Sie erhalten die Förderung für Projekte zu den folgenden beispielhaften Themenbereichen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 2 Jahren. Interessierte Unternehmen wenden sich bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes, Lotsendienst für Unternehmen. Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe sind Projektskizzen bei dem vomBMBFbeauftragtenDLRProjektträger einzureichen. Bewertungsstichtage sind jeweils der 15.4. und 15.10. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden. Zur Erstellung förmlicher Förderanträge nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•im Rahmen von Verbundprojekten auch
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Ein signifikanter Anteil der Forschungs- und Entwicklungsleistung muss durch die beteiligtenKMUerbracht werden und der Nutzen des Vorhabens in erster Linie diesen zugutekommen.
•Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Verbundpartner, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83)AGVO,

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

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