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💰 Zuschuss

Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus dem Ausland oder mit Fluchthintergrund (Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

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Datenstand: Vor 17 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
Poststelle@bafa.bund.de
📞
+49 6196 908-2961
🔗
www.bafa.de
🔗
www.zdh.de

Zielgruppen

internationaljugendmigrantensozial

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltHandelHandwerkIT & SoftwareProduktion & IndustrieSozialunternehmen

Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Sicherung ihres zukünftigen Fachkräftebedarfs. Wenn Sie eine Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Kammer der Freien Berufe oder eine andere gemeinnützig tätige Organisation der Wirtschaft sind und Ihre Tätigkeit unter anderem auf die Vermittlung von Auszubildenden in ein duales Ausbildungsverhältnis ausgerichtet ist, können Ihre Beratungs- und Unterstützungsleistungen fürKMUin den folgenden Modulen gefördert werden: Sie können einen Zuschuss für bis zu 2 Haushaltsjahre erhalten. Die Höhe des Zuschusses beträgt für die Module Förderfähig sind Ihre notwendigen projektbezogenen zusätzlichen Personalausgaben (in den Modulen „passgenaue Besetzung“ und „Willkommenslotsen“ bis zuTVöD10), eine Sachausgabenpauschale von 7,7%der förderfähigen Personalausgaben sowie die notwendigen Reisekosten. Ihren Antrag richten Sie jährlich bis zum 30.9. des dem Projektbeginn vorangehenden Haushaltjahres an die Leitstelle beziehungsweise an die zuständige Bewilligungsbehörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Kammerorganisationen (insbesondere Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und Kammern der Freien Berufe) sowie andere Organisationen der Wirtschaft, die gemeinnützig tä
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind, mit Ausnahme der Kammern,
•5.1 Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die vom Antragsteller eingesetzten Berater und Willkommenslotsen neben der geförderten Tätigkeit keine Jobstarter- oder sonstige durch Bundes- oder Lande
•5.2 Der förderbare Umfang der Beratungstätigkeit beträgt regelmäßig 100% einer Vollzeitstelle beziehungsweise 100% des Stellenumfangs des eingesetzten Beraters/Willkommenslotsen. Abweichungen hiervon

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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