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💰 Zuschuss

Förderung für Unternehmen in Innovationsnetzwerken aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

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Datenstand: Vor 16 Tagen

Förderbetrag

bis 3.000.000 €

Förderquote

bis 55%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
zim@vdivde-it.de
📞
+49 30 310078-492
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+49 30 310078-141
📞
0078-492
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foerderzentrale.gov.de
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www.zim.de
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Zielgruppen

forschunginternational

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Sie planen als mittelständisches Unternehmen neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen? Wenn Sie dies in Form eines Forschungs- und Entwicklungsprojektes (FuE) innerhalb eines Innovationsnetzwerks tun, können Sie eine Förderung erhalten.Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt Sie dabei. Eine zentrale Voraussetzung ist, dass Ihr Vorhaben aus der technologischen Roadmap Ihres Netzwerks abgeleitet ist. Ein nationales Netzwerk besteht aus mindestens 6 voneinander unabhängigen Unternehmen. Eine neutrale Management-Einrichtung unterstützt Sie dabei, das Netzwerk zu organisieren. Ihr Vorhaben muss technologisch anspruchsvoll sein und ein erhebliches technisches Risiko aufweisen.Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Für nationale Projekte erhalten Sie bis zu 55%Ihrer förderfähigen Kosten. Sie können pro Teilprojekt maximal 560.000EURerhalten. Wenn Sie mit internationalen Partnern zusammenarbeiten, steigt Ihr Zuschuss auf bis zu 60%. Das Gesamtprojekt aller Partner darf 3 MillionenEUR(3.000.000EUR) nicht überschreiten.

Besonderheiten & Hinweise

•Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie für Ihr Unternehmen eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
•Für Ihr Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) und Ihr Netzwerk gilt:
•Ausschlussgründe
•Folgende Vorhaben und Konstellationen sind von der Förderung ausgeschlossen:

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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