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💰 Zuschuss

Förderung für Durchführbarkeitsstudien aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

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Datenstand: Vor 17 Tagen

Förderbetrag

bis 250.000 €

Förderquote

bis 70%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
zim@vdivde-it.de
📞
+49 30 310078-3635
📞
+49 30 310078-141
📞
0078-3635
🔗
foerderzentrale.gov.de
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www.zim.de
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www.zim.de

Zielgruppen

forschung

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) wird die Vorbereitung von anspruchsvollen Forschungs- und Entwicklungsprojekten (FuE-Projekten) unterstützt. Sie können dafür einen Zuschuss zu einer vorgeschalteten Durchführbarkeitsstudie erhalten. Für die Studie eines einzelnen Unternehmens sind Kosten bis zu 125.000EURzuwendungsfähig. Führen Sie die Studie in Kooperation mit anderen Unternehmen durch, belaufen sich die maximal förderfähigen Kosten für die Gesamtstudie auf 250.000EUR. Der Zuschuss deckt je nach Größe Ihres Unternehmens bis zu 70%dieser Kosten.Die Ausgaben, die nicht für technische Vorarbeiten und Tests anfallen (beispielsweise für Marktanalysen), sind dabei auf 40.000EUR(bei Kooperationen auf 50.000EUR) begrenzt. Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe (eine Form der geringfügigen staatlichen Unterstützung). Die Studie kann für maximal 12 Monate gefördert werden. Innerhalb von 12 Monaten können maximal 2 Studien pro Unternehmen bewilligt werden. Sie erhalten finanzielle Unterstützung für folgende Bestandteile der Studie:

Besonderheiten & Hinweise

•Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie bestimmte fachliche Bedingungen erfüllen.
•Ihre Voraussetzungen für eine Förderung:
•Ausschlussgründe:Sie können keine Förderung erhalten, wenn:

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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zim@vdivde-it.de
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