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💰 Zuschuss

Kulturelle Filmförderung: Förderung Stoffentwicklung für programmfüllende Dokumentarfilme beantragen

Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

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Datenstand: Vor 18 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
K35@bkm.bund.de
📧
stoffentwicklung@bkm.bund.de
📞
03018 68143116
🔗
www.kulturstaatsministerin.de
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www.kulturstaatsministerin.de
🔗
www.kulturstaatsministerin.de

Zielgruppen

jugendkultur

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaftProduktion & Industrie

Beschreibung

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Entwicklungen von produktionsreifen projektgerechten Beschreibungen für dokumentarische Filmvorhaben mit bis zuEUR20.000. Neben der besseren Ausarbeitung und Entwicklung von Kino-Dokumentarfilmstoffen dient die Förderung dem Ziel, Finanzierungs- und Produktionspartner zur weiteren Projektentwicklung und späteren Realisierung des Filmvorhabens zu gewinnen. Der Fokus der Stoffentwicklungsförderung liegt auf thematisch anspruchsvollen Kinoprojekten mit innovativem und individuellem Ansatz zur Umsetzung. Keine Förderung bekommen Sie Förderfähige Kosten sind: Nach dem Abschluss des Projekts müssen Sie nachweisen, wofür Sie die Förderung ausgegeben haben. Dafür müssen Sie alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den Projektkosten zu tun haben. Ihren Antrag müssen Sie schriftlich und zusätzlich per E-Mail bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) (stoffentwicklung@bkm.bund.de) stellen. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung. Hinweis für den laufenden Prozess: Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten:

Besonderheiten & Hinweise

•Anträge können stellen:
•Weitere Voraussetzungen:
•(1) Die Antragsteller:in muss ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz in Deutschland haben. Sofern sie ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem a
•(2) DieBKMkann Merkblätter veröffentlichen, in denen Näheres zu den einzelnen Förderbereichen bestimmt wird. Die jeweiligen Einreichtermine sowie sämtliche für die Antragstellung erforderlichen Unterl
•(3) Sämtliche Antragsunterlagen und Drehbücher sind in deutscher Sprache einzureichen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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K35@bkm.bund.de
📧
stoffentwicklung@bkm.bund.de
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03018 68143116
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