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💰 Zuschuss

Mikroelektronik-Forschung von Verbundpartnern im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens KDT

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschunginternational

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Weitere Voraussetzungen:
Voraussetzung für eine Förderung unter dieser Richtlinie ist die Auswahl zur Förderung durch das Gemeinsame Unternehmen KDT als Partner eines Research and Innovation Action- oder Innovation Action-Vor
Durch die Auswahl zur Förderung durch das Gemeinsame Unternehmen KDT entsteht kein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung nach dieser Richtlinie (vgl.Nummer 7.2.1).
Es handelt sich bei dem Gemeinsamen Unternehmen KDT um eine industriegetriebene Initiative, deren Ziel die anwendungsorientierte Umsetzung der Forschungsergebnisse ist. Daher ist auf ein angemessenes

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie im Rahmen der Partnerschaft „Key Digital Technologies“ (KDT) im europäischen Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa. DasBMBFfördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Elektroniksysteme und intelligente Systeme, einschließlich der interdisziplinären Aspekte zu beispielsweise physischen Systemen und integrierter Photonik. Sie bekommen die Förderung für industrielle Verbundvorhaben, die Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 4 Jahren. Ihren Antrag stellen Sie normalerweise in einem zweistufigen Verfahren. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre gemeinschaftliche Projektskizze in elektronischer Form und englischer Sprache für das Gesamtvorhaben ein. Nach der positiven Bewertung und Auswahl des Vorhabens durch das Gemeinsame Unternehmen KDT und dasBMBFwerden Sie schriftlich aufgefordert, förmliche nationale Förderanträge einzureichen. Für Ihren Antrag nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online. Das Gemeinsame Unternehmen KDT veröffentlicht normalerweise jährlich Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, zunächst voraussichtlich bis einschließlich 2027.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG