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💰 Zuschuss

Energieforschungsprogramm – Nukleare Sicherheitsforschung und Strahlenforschung

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

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Datenstand: Vor 17 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
sylvia.graeber@kit.edu
📧
info@ptka.kit.edu
📞
0721 60831438
📞
017/1084
🔗
www.ptka.kit.edu
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foerderportal.bund.de

Zielgruppen

forschung

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Ihre Forschungsarbeiten mit Bezug zur nuklearen Sicherheit. Gefördert werden grundlegende sowie anwendungsorientierte und praxisrelevante Forschungsarbeiten, die meistens als Verbundprojekt gemeinsam mit Unternehmen und Hochschulen beziehungsweise Forschungseinrichtungen durchgeführt werden. Es werden insbesondere Arbeiten aus den folgenden Bereichen gefördert: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizzen bei dem Projektträger Karlsruhe (PTKA) ein. Nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Projektträger auf, bevor Sie Ihre Projektskizzen einreichen. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystemeasy-Online.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Weitere Voraussetzungen:
•Die beantragten Forschungsarbeiten sollen in der Regel als Forschungsverbünde in enger Kooperation zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen durchgeführt werden. Voraussetzung für die Förderung
•Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des beabsichtigten Vorhabens mit demEU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsich
•Mit den Arbeiten darf vor Antragstellung und Bewilligung nicht begonnen werden.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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sylvia.graeber@kit.edu
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info@ptka.kit.edu
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