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💰 Zuschuss

Ideenwettbewerb „Neue Produkte für die Bioökonomie“ im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschung

Besonderheiten & Hinweise

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
In der Sondierungsphase müssen Sie Ihre Produktidee durch Analyse der Kundenbedürfnisse sowie der Markt- und Konkurrenzsituation deutlich darstellen. Sie müssen die Schutzrechtssituation analysieren u
Bereits während der Sondierungsphase sollten Sie eine geeignete Wirtschaftsexpertin oder einen geeigneten Wirtschaftsexperten hinzuziehen und in Ihr Projekt mit einbinden.
In der Machbarkeitsphase müssen Sie eine solche Person mit Markterfahrung auf dem entsprechenden Gebiet einbeziehen und aktiv an Ihrer Arbeitsplanung und Projektsteuerung beteiligen.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie als Hochschule, Unternehmen oder Forschungseinrichtung auf der Grundlage der „Nationalen Bioökonomiestrategie“. Damit fördert der Bund neue Produktideen für eine biobasierte Wirtschaft und Untersuchungen, die die technische Umsetzbarkeit prüfen. Ihre Projekte können in diesen 2 Phasen gefördert werden: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Das Antragsverfahren erfolgt über mehrere Stufen. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Ideenskizzen bis zum 1.2. eines Jahres bei dem Projektträger Jülich (PtJ) ein. Diese Frist gilt nicht als Ausschlussfrist, Ihr verspätet eingehender Antrag kann dann aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Für die Erstellung Ihrer Projektskizzen und förmlichen Förderanträge nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG