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💰 Zuschuss

Förderung von Verbundprojekten des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschunginternational

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Voraussetzung für eine Förderung unter dieser Richtlinie ist die Auswahl zur Förderung durch das GU EuroHPC als Partner eines Research and Innovation Action- oder Innovation Action-Vorhabens (Die Eino
Die Arbeiten der deutschen Partner sollen substanzieller Bestandteil des Verbundprojektes sein.
Für das gemeinschaftlich beantragte Forschungsvorhaben muss ein Projektkoordinator vom antragstellenden Konsortium benannt werden, der das Projekt nach außen hin repräsentiert und für interne Manageme

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Höchstleistungsrechnen (High Performance Computing, HPC) in Europa. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der jeweils geltenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen des europäischen Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC (GU EuroHPC), der zugrunde liegenden Strategische Forschungs- und Innovationsagenda und dem jährlichen Arbeitsplan. Sie bekommen die Förderung für Verbundvorhaben, Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Der Zeitraum für Ihre Förderung richtet sich nach den Vorgaben der entsprechenden EuroHPC-Bekanntmachung. Jährlich veröffentlicht das Gemeinsame Unternehmen GU EuroHPC Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze ein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG