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💰 Zuschuss

Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften (Berufsbildung ohne Grenzen)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

internationaljugend

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die ausgewiesene Erfahrung in der wirtschaftsnahen Beratung und Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), Auszubild
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beraterinnen und Berater, die neben der geförderten Tätigkeit JOBSTARTER plus oder andereEU-, Bundes- oder Landesprogramme mit vergleichbarem Ziel durchführen, sind von der Förderung ausgeschlossen. A
Für die dauerhafte Ausbildung in Deutschland erhalten Sie keine Förderung.
4.1 Handlungskonzept

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 70%

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltHandwerkIT & SoftwareMobilität & Logistik

Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt die betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Mitarbeitenden sowie Auszubildenden und jungen Fachkräften in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU). Dies gilt auch für die Aufnahme ausländischer Auszubildender und junger Fachkräfte für ein Praktikum in einem Betrieb in Deutschland. Gefördert werden Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren. Ihr Zuschuss beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, mindestens 30 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen Sie als Eigenanteil aufbringen. Bitte reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens elektronisch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG