Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) (2021–2027)
Europäische Kommission
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Bearbeitungszeit
beträgt 24 Monate von Beginn der Antragstellung
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) unterstützt Maßnahmen der Mitgliedstaaten, um Entlassungen sozialverträglich abzuwickeln. Im Mittelpunkt des EGF stehen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen, deren Zweck es ist, den entlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern rasch wieder zu einem festen Arbeitsplatz zu verhelfen. Gefördert werden nur Personen, die ihre Arbeit im Zuge der Digitalisierung, der Automatisierung, des Übergangs zu einerCO2-armen Wirtschaft oder aufgrund anderer Neuerungen verlieren, und zwar unabhängig von den Gründen für die Entlassung. Gefördert werden auch Selbstständige, Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter oder befristet Beschäftigte. Die betroffenen Unternehmen selbst werden nicht durch den EGF gefördert. Mitfinanziert werden Maßnahmen wie Beihilfen für die Arbeitssuche, Einstellungsanreize für Arbeitgeber, Mobilitätsbeihilfen, Betreuungsbeihilfen, Fortbildungsbeihilfen oder Beihilfen zum Lebensunterhalt zählen ebenfalls dazu. Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Förderdauer beträgt 24 Monate von Beginn der Antragstellung. Die Höhe der Förderung liegt zwischen 65 Prozent und 85 Prozent der geschätzten Gesamtkosten der vorgesehenen Maßnahmen. Die Investitionen in die Selbstständigkeit, in Unternehmensgründungen und in die Übernahme von Unternehmen durch die Beschäftigten dürfenEUR22.000 je entlassenen Arbeitnehmer nicht übersteigen. Nur Mitgliedstaaten können einen Antrag auf Unterstützung bei derEUstellen. Betroffene Einzelpersonen, Verbände oder Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sich an die Bundesagentur für Arbeit (BA) wenden.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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