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💰 Zuschuss

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

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Datenstand: Aktuell

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind alle Investorinnen und Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, wie zum Beispiel
Nicht antragsberechtigt sind
Weitere Voraussetzungen:
Gefördert werden ausschließlich Investitionsvorhaben, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Weitere Voraussetzung ist, dass die geförderte Maßnahme zu einer Verbesseru
Die geförderten Anlagen oder durch die Einzelmaßnahme energetisch optimierten Gebäudeteile sind mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen. Innerhalb dieses Zeitraums ist bei der Veräußerung ei

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sanierungen an Bestandsgebäuden mit Einzelmaßnahmen zur Verbesserung des energetischen Niveaus der Gebäude. Förderfähig sind auch Erweiterungen durch Anbau und Ausbau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden sowie die Umwidmung von Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden und auch die Umwidmung von Wohngebäuden zu Nichtwohngebäuden. Gefördert werden Förderfähig sind die Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Einzelmaßnahme anfallen, sowohl für private als auch für kommunale, industrielle und gewerbliche Antragstellende. Dabei werden auch notwendige Umfeldmaßnahmen gefördert, die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind. Dies kann zum Beispiel der Ausbau und die Entsorgung einer Altheizung sein. Sie erhalten die Förderung als Investitionszuschuss („Zuschuss“) und können ergänzend ein zinsgünstiges Darlehen erhalten. Die Obergrenze der Zuschussförderung beträgt 70 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben und setzt sich aus den Fördersätzen Ihrer Einzelmaßnahmen und Ihren individuellen Bonussätzen zusammen. Für die Förderung können Sie folgende Fördersätze pro Einzelmaßnahme erhalten: jeweils der förderfähigen Investitionsausgaben. Für einzelne Maßnahmen werden Boni gewährt: Die Zuschusshöchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Heizungsoptimierungen beträgt Die Zuschusshöchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) beträgt In Kombination mit einem Investitionszuschuss können Sie für 100 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben einen Ergänzungskredit derKfWmit Zinsvorteil erhalten, wenn Ihr Haushaltseinkommen bis zuEUR90.000 beträgt. Den Ergänzungskredit erhalten Sie für Das Antragsverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme ein. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen, die Sie für die Ausführung Ihrer Maßnahme abschließen. Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen Sie die Förderung für Bei derKfWBankengruppe (KfW) beantragen Sie die Förderung für

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG