Zurück zur Suche
💰 Zuschuss

Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Teilen:
Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschung

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Hersteller und Entwickler der zu entwickelndenHardware-Minderungs- oder Partikelminderungssysteme.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Vor Antragstellung auf Grundlage dieser Richtlinie begonnene Vorhaben sind nicht förderfähig. Der Antragsteller muss vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben oder die Tätigkeit den schriftlichen Förde
Ein Antragsteller ist mit der Bewilligung einer Zuwendung nicht von einer Antragstellung zur Förderung eines weiteren Projektes nach dieser Förderrichtlinie ausgeschlossen.
Antragstellern, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, wird keine Förderung gewährt. Dasselbe gilt für den Antragsteller, der zur Abgabe einer Vermögensauskunft

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 25%

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareMobilität & LogistikProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt die vorwettbewerbliche Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen. Gefördert wird die Entwicklung von Nachrüstsystemen für Ihr Projekt wird als Vorhaben der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung gefördert. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien derEUfürKMUerfüllen. Dann kann die Förderung bei mittleren Unternehmen um 10 Prozent und bei kleinen Unternehmen um 20 Prozent der beihilfefähigen Kosten erhöht werden. Wenn Ihr Vorhaben eine wirksame europäische Zusammenarbeit von Unternehmen,KMUund Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung umfasst und Sie die eigenen Forschungsergebnisse gebührenfrei veröffentlichen, kann die Förderquote um 15 Prozent der beihilfefähigen Kostenerhöht werden. Die maximale Förderquote beträgt 80 Prozent der beihilfefähigen Kosten. Der Förderhöchstbetrag beträgt je nach VorhabenEUR1 Million beziehungsweiseEUR3 Millionen. Das Verfahren ist einstufig. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn des Vorhabens an die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV). Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG