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💰 Zuschuss

Projekte der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (CooperationVET)

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschunginternationaljugend

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Für beide Module gemäß Nummer 2 gelten gleichermaßen die folgenden Voraussetzungen:
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83)AGVO, stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Besti

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Einzel- und Verbundvorhaben im Rahmen der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (iBBZ). Gefördert werden modellhafte, innovative Handlungskonzepte der beruflichen Ausbildung und Weiterbildung in 2 Modulen. Ihr Projekt richten Sie an den Interessen und Reformanliegen derBMBF-Partnerländer aus und Sie berücksichtigen, soweit möglich, die Bedarfe der dort tätigen deutschen Unternehmen an Fachkräftegewinnung und -sicherung: DasBMBFveröffentlicht spezifische Förderaufrufe zu den einzelnen Partnerländern und gibt die damit verbundenen Förderschwerpunkte und Fristen bekannt. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, für Sondierungsprojekte normalerweise für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten und für Kooperationsprojekte für bis zu 3 Jahre. Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie zu den spezifischen Förderaufrufen eine Projektskizze bei dem beauftragtenDLRProjektträger ein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und förmlichen Förderanträge nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG