Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 80%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt Bürgschaften für Kredite von Kreditinstituten, Versicherungsgesellschaften und Bausparkassen an Unternehmen, Angehörige oder Angehöriger der Freien Berufe, Existenzgründerin oder Existenzgründer oder als Träger sozialer oder kultureller Einrichtungen, denen bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen oder die im besonderen Interesse des Landes liegen. Die Landesbürgschaft bekommen Sie zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln (Bar-/Avalkredite). Die Höhe der Bürgschaft wird für den Einzelfall festgelegt, muss aber ein Volumen vonEUR3,5 Millionen übersteigen. Die Bürgschaftsquote kann bis zu 80 Prozent der Kreditsumme betragen. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt maximal 15 Jahre, bei Finanzierung baulicher Maßnahmen für betriebliche Zwecke maximal 23 Jahre. Für Bürgschaften mit einem Volumen bis zuEUR2 Millionen ist die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz zuständig, für Bürgschaften mit einem Volumen zwischenEUR2 Millionen undEUR3,5 Millionen die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Beantragen Sie die Bürgschaft bitte zusammen mit Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) weitergeleitet.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG