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Bürgschaft Premium

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 50%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
info@bb-rlp.de
📞
06131 629155
📞
06131 629199
🔗
rlp.ermoeglicher.de
🔗
www.exec-services.de

Zielgruppen

forschungsenioren

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungForschung & EntwicklungHandelHandwerkIT & Software

Beschreibung

Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz und das Land Rheinland-Pfalz unterstützen Sie als Unternehmen, Handwerksbetrieb oder als Angehörige und Angehöriger der Freien Berufe mit guter Bonität mit einer Bürgschaft für Investitionskredite oder für Betriebsmittel-/Avalkredite. Voraussetzung ist, dass Sie ohne die Bürgschaft keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stellen könnten. Sie bekommen die Bürgschaft unter anderem zur Finanzierung folgender Vorhaben: Durch die verbindliche Bürgschaftszusage innerhalb von 10 Arbeitstagen können sich Ihre Erfolgschancen bei den Kreditverhandlungen mit der Hausbank wesentlich verbessern. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zuEUR1 Million. Die Bürgschaft deckt bis zu 50 Prozent der Kreditsumme ab. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bei Investitionen höchstens 15 Jahre, bei der Finanzierung von Baumaßnahmen höchstens 23 Jahre und bei Betriebsmittelverbürgungen 10 Jahre. Die Bürgschaft beantragen Sie bitte zusammen mit Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz weitergeleitet.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind bestehende kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Handwerksbetriebe und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfal
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen ist die Verbürgung von Existenzgründungs-/Übernahmefinanzierungen.
•(1) Ansprüche aus der Bürgschaft können geltend gemacht werden, wenn
•a) die Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers durch Zahlungseinstellung, durch Eröffnung des Verfahrens nach der Insolvenzordnung oder durch Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO oder auf sonst

Rechtsgrundlagen

Richtlinie Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit)1) Einheitliche ABB-Kredit

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