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💰 Zuschuss

Unternehmensgründungen in den Quantentechnologien und der Photonik (Enabling Start-up)

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

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Datenstand: Vor 8 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
fluechter@vdi.de
📧
hiltscher@vdi.de
📞
0211 62144261
📞
017/1084
🔗
www.quantentechnologien.de
🔗
foerderportal.bund.de

Zielgruppen

forschung

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten aus dem Bereich der Quantentechnologie und der Photonik. Die Förderung richtet sich speziell an Start-ups in der Gründungsphase. Gefördert werden Einzelvorhaben oder Verbundprojekte mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die innovative Ideen in Richtung einer Anwendung und wirtschaftlichen Verwertung überführen. Die Förderung erfolgt im Rahmen von 2 Modulen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Für die Förderung ist Folgendes vorgesehen: Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei dem ProjektträgerVDI-TechnologiezentrumGmbHein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Weitere Voraussetzungen:
•Im Rahmen des optionalen Pilotmoduls werden Einzelvorhaben an Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtung gefördert, die im unmittelbaren Zusammenhang mit einer noch zu erfolgenden Gründ
•Im Rahmen des Hauptmoduls werden vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsarbeiten als Einzelvorhaben eines Start-ups oder im Verbund unter Federführung eines Start-ups gefördert. Im Falle einer
•Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 Nummer 83AGV

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
fluechter@vdi.de
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hiltscher@vdi.de
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0211 62144261
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017/1084
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