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🛡️ Bürgschaft

Bürgschaft Express

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 60%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
info@bb-rlp.de
📞
06131 629155
📞
06131 629199
🔗
rlp.ermoeglicher.de
🔗
www.exec-services.de

Zielgruppen

forschungsenioren

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungForschung & EntwicklungHandelIT & Software

Beschreibung

Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz und das Land Rheinland-Pfalz unterstützen Sie als etabliertes kleines oder mittleres Unternehmen oder als Freiberuflerin und Freiberufler mit einer Bürgschaft für Investitionskredite oder für Betriebsmittel-/Avalkredite. Voraussetzung ist, dass Sie ohne die Bürgschaft keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stellen könnten. Sie bekommen die Bürgschaft unter anderem zur Finanzierung folgender Vorhaben: Die Bürgschaft wird Ihnen in einem beschleunigten und standardisierten Verfahren bewilligt. Sie können die verbindliche Zusage innerhalb von 5 Arbeitstagen erhalten. Die Bürgschaftsquote beträgt bis zu 60 Prozent der Kreditsumme. Besichert werden Kredite mit einem Umfang von maximalEUR150.000. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bei Investitionen höchstens 15 Jahre, bei Baumaßnahmen höchstens 23 Jahre und bei Betriebsmittelverbürgungen 10 Jahre. Ihren Antrag richten Sie über Ihre Hausbank an die Bürgschaftsbank Rheinland-PfalzGmbH.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind bestehende kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen ist die Verbürgung von Existenzgründungs-/Übernahmefinanzierungen.
•(1) Ansprüche aus der Bürgschaft können geltend gemacht werden, wenn
•a) die Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers durch Zahlungseinstellung, durch Eröffnung des Verfahrens nach der Insolvenzordnung oder durch Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO oder auf sonst

Rechtsgrundlagen

Richtlinie Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit)1) Einheitliche ABB-Kredit

Zum Antrag →Originalquelle ↗

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