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💰 Zuschuss

Quantum International

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschunginternationaljugendmigranten

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Weitere Voraussetzungen:
Voraussetzung für die Förderung ist die Kooperation in Form eines international aufgestellten Verbundprojekts. Im Regelfall sollten dabei Zuwendungsempfänger aus Deutschland mit Partnern aus ein oder
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Verbundpartner, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83)AGVO,
Der Antragsteller hat zu prüfen, ob bei dem geplanten Forschungsvorhaben Anhaltspunkte dafür bestehen, dass mögliche Forschungsergebnisse Wissen, Produkte oder Technologien hervorbringen, die unmittel

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei Ihrer internationalen Kooperation in den Quantentechnologien. Gefördert werden Projekte in folgenden 2 Modulen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise 3 Jahren. Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe ist zunächst eine telefonische Registrierung durch den Projektverantwortlichen erforderlich. Ihre Projektskizzen reichen Sie bitte bei derVDITechnologiezentrumGmbHein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG