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💰 Zuschuss

Investitionen in national bedeutsame Kultureinrichtungen in Deutschland (INK)

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

behindertekultur

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Weitere Voraussetzungen:
Von der Förderung ausgeschlossen sind die Förderung von Grunderwerb, Ankäufen von beweglichem Kulturgut, von Publikationen, Eröffnungsfeiern sowie die Finanzierung laufender Personal-/Sachausgaben ein

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 50%

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Bund und Länder stellen im Rahmen derINKFinanzhilfen für Investitionen in den Substanzerhalt und die Weiterentwicklung national bedeutsamer Kultureinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland bereit. Gefördert werden Maßnahmen zum nachhaltigen Erhalt, zur Modernisierung und zur angemessenen Profilierung national bedeutsamer Kultureinrichtungen, dazu zählen insbesondere Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Anträge können in jährlichen Fördertranchen über die jeweils für Kultur zuständige oberste Landesbehörde gestellt werden. Bei Interesse erhalten Sie dort das entsprechende Antragsformular. Die Länder übermitteln ihre priorisierten Projektvorschläge bis zum 15.11. des jeweiligen Vorjahres. Die endgültige Auswahl der Förderprojekte erfolgt durch die Staatsministerin für Kultur und Medien. Die Verteilung der Mittel an die Länder orientiert sich grundsätzlich am Königsteiner Schlüssel.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG