Zurück zur Suche
💰 Zuschuss

Förderung für Forschungseinrichtungen fürFuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Teilen:
Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschung

Besonderheiten & Hinweise

Sie können eine Förderung erhalten, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Ausschlussgründe:
Eine Förderung ist nicht möglich, wenn es sich um rein wirtschaftliche Tätigkeiten handelt. Sie dürfen für dasselbe Projekt keine weiteren Fördermittel des Bundes, der Länder oder derEUin Anspruch neh

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Sie erhalten für Ihr Vorhaben einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt Sie dabei, wissenschaftliche Erkenntnisse in marktfähige Innovationen zu überführen. Als Forschungseinrichtung nehmen Sie eine Schlüsselrolle als Kooperationspartner für den Mittelstand ein. Gefördert werden anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE). Ihr Vorhaben muss auf die Entwicklung neuer Produkte, technischer Dienstleistungen oder besserer Produktionsverfahren abzielen. Ihr Projekt muss ein hohes technologisches Risiko aufweisen. Zudem muss es über den Stand der Technik hinausgehen. Für Forschungseinrichtungen übernimmt der Bund bis zu 100%der zuwendungsfähigen Kosten. Die maximalen Kosten pro Teilprojekt betragen 280.000EUR. Dabei ist die Zuwendungshöhe für das Gesamtprojekt auf 3 MillionenEUR(3.000.000EUR) begrenzt. Sie führen das Projekt in einer ausgewogenen Partnerschaft mit mindestens einem antragstellenden Unternehmen durch. Dabei erbringen alle Partner innovative Leistungen. Sie müssen als Forschungseinrichtung mindestens 10%der förderfähigen Gesamtkosten tragen. Zudem dürfen Sie maximal 50%der Personenmonate aller Partner übernehmen. Ein wesentlicher Vorteil für Sie ist das Recht, Ihre Forschungsergebnisse zu veröffentlichen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG