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🛡️ Bürgschaft

Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📞
0681 98140
🔗
www.saarland.de

Zielgruppen

internationalsenioren

Fördergebiet

Saarland

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Das saarländische Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie unterstützt Sie finanziell bei der Besicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten für aus volkswirtschaftlicher Sicht förderungswürdige Vorhaben. Dies gilt, wenn Ihnen von der Bankseite ausreichende Sicherheiten nicht in einem erforderlichen Maße zur Verfügung stehen und eine Besicherung durch eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank SaarlandGmbHausgeschlossen ist. Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent für einen Investitionskredit und bis zu 60 Prozent für einen Betriebsmittelkredit, einschließlich Avale. Die Laufzeit Ihrer Bürgschaft richtet sich danach, wie lange Ihr verbürgter Kredit läuft. Die maximale Laufzeit beträgt 15 Jahre. Sie müssen für die Bürgschaft ein Bürgschaftsentgelt entrichten. Ihren Antrag stellen Sie bei Ihrem Kreditgeber beziehungsweise Ihrer Hausbank, diese leitet ihn dann weiter an die PricewaterhouseCoopersGmbHWirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die Bearbeitung von Anträgen auf Übernahme von Bürgschaften ist Aufgabe des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen sowie Unternehmen, deren Kapital oder Stimmrechte zu mehr als 24,9 Prozent von der öffentlichen Hand kontrolliert w
•Bürgschaften dürfen nur für Maßnahmen übernommen werden, die sonst nicht durchgeführt werden könnten, insbesondere weil bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht in dem erforderlichen Umfang zur Verfü
•Die Allgemeinen Bedingungen für den Bürgschaftsvertrag sind wesentlicher Bestandteil der Bürgschaftsurkunde, soweit im Einzelfall keine davon abweichenden Vereinbarungen getroffen werden (Nr. 9.4.2 de

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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