Förderbetrag
—
Förderquote
bis 70%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Die Bürgschaftsbank Saarland übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen, Handelsvertretern, Handelsmaklern und an Handwerksbetrieben, wenn eine Beteiligung ohne die Garantie nicht zustande käme. Es werden Beteiligungen zur Schaffung und Sicherung nachhaltig wettbewerbsfähiger Existenzen durch Erweiterung der Eigenkapitalbasis oder durch Konsolidierung der Finanzverhältnisse gefördert. Sie erhalten die Förderung in Form einer Garantie. Die Garantie deckt bis zu 70 Prozent der Beteiligungssumme ab. Außerdem deckt sie die vertraglich vereinbarten und nicht erbrachten Entgeltansprüche der Kapitalbeteiligungsgesellschaft aus der Beteiligung für höchstens 1 Jahr ab. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Kapitalbeteiligungsgesellschaft, die die Beteiligung übernimmt. Diese leitet den Garantieantrag an die Bürgschaftsbank SaarlandGmbH(BBS) weiter.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland
Risikopartnerschaften der Saarländischen Investitionskreditbank
Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Partnerprogramm „Kommunale und kommunalnahe Unternehmen“ der Saarländischen Investitionskreditbank
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland
Risikopartnerschaften der Saarländischen Investitionskreditbank
Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Partnerprogramm „Kommunale und kommunalnahe Unternehmen“ der Saarländischen Investitionskreditbank