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🛡️ Bürgschaft

Garantien durch die Bürgschaftsbank Brandenburg

Bürgschaftsbank BrandenburgGmbH

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

senioren

Besonderheiten & Hinweise

Die Übernahme von Garantien durch die Bürgschaftsbank Brandenburg ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind private Kapitalbeteiligungsgesellschaften.
Die garantierte Beteiligung überschreitet nicht den Betrag von EUR 1,25 Millionen.
Das Unternehmen, an dem Sie sich beteiligen wollen, muss von der Ertragskraft und der Qualität der Unternehmensführung her langfristig eine angemessene Rendite und vertragsgemäße Abwicklung der Beteil
Nicht gefördert werden Beteiligungen zur Sanierung der Finanzverhältnisse.

Details

Förderart

🛡️ Bürgschaft

Förderquote

bis 74%

Fördergebiet

Brandenburg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltHandelHandwerkIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Die Bürgschaftsbank Brandenburg übernimmt Garantien, wenn Sie sich als private Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen des Handwerks, des Handels, der Industrie, des Gastgewerbes sowie an Existenzgründungen in diesen Bereichen beteiligen. Voraussetzung ist, dass ohne eine solche Garantie die Beteiligung nicht zustande käme. Garantiert werden bis zu 74 Prozent der Beteiligungssumme sowie bis zu 74 Prozent der vereinbarten Ansprüche der Beteiligungsgesellschaften auf den Ertrag aus der Beteiligung bis maximal12 Monate. Die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre. Ihren Antrag richten Sie an die Bürgschaftsbank BrandenburgGmbH.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG