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🛡️ Bürgschaft

Bürgschaft ohne Bank (BoB)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

senioren

Besonderheiten & Hinweise

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Antragsberechtigt sind kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) gemäßKMU-Definition derEU.
Sie müssen alle zumutbaren Sicherungen stellen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungskredite und Kreditablösungen.
(1) Ansprüche aus der Bürgschaft können geltend gemacht werden, wenn

Details

Förderart

🛡️ Bürgschaft

Fördergebiet

Brandenburg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Die Bürgschaftsbank Brandenburg unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) durch die direkte Übernahme von Ausfallbürgschaften. Durch die verbindliche Bürgschaftszusage und die qualifizierte Prüfung des Vorhabens können Sie Ihre Erfolgschancen bei den Kreditverhandlungen mit der Hausbank wesentlich verbessern. Sie erhalten die Förderung als Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages, wobei der Kreditbetrag die Höhe von EUR 400.000 nicht übersteigen darf. Ihren Antrag stellen Sie bei der Bürgschaftsbank BrandenburgGmbH. Die Bürgschaftsbank übernimmt zusammen mit den Betriebsberatern der zuständigen Kammern weitgehend die Prüfung Ihres Vorhabens.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG