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💰 Zuschuss

Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

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Datenstand: Vor 20 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
foga@baua.bund.de
📞
030 515480
🔗
www.foga-foerderprogramm.de

Zielgruppen

forschungsozial

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinHandelIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforscher, Stiftungsprofessuren sowie Forschungsprojekte im Bereich der Forschung zur Gesundheit in der Arbeitswelt. Gefördert werden Einzelvorhaben und Verbundprojekte zu 5 Handlungsfeldern: Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss, der normalerweise als Anteilsfinanzierung gewährt wird. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zusätzlich zu der Richtlinie veröffentlicht die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Aufrufe zur Einreichung von Interessenbekundungen. Diese konkretisieren die 5 Handlungsfelder. In der 1. Stufe reichen Sie bitte im Rahmen der Aufrufe eine Interessenbekundung bei derBAuAein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Ideenskizze aufgefordert, eine ausführliche Vorhabenbeschreibung und einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Weitere Voraussetzungen:
•Die antragstellenden Institutionen müssen durch einschlägige Expertise ausgewiesen sein. Die Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger müssen bereit sein, ihre Ergebnisse und Erfahrungen in den
•Jeder Förderantrag muss einen Finanzierungsplan enthalten, der die vorgesehene Finanzierung des Projektes über den gesamten Projektzeitraum darstellt. Der Projektantrag muss rechtsverbindlich untersch
•Die Antragstellerinnen und Antragsteller verpflichten sich, die im Rahmen des Vorhabens gewonnenen Daten und Erkenntnisse nach Abschluss des Vorhabens in weitergabefähiger Form demBMASund derBAuAzur V

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
foga@baua.bund.de
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030 515480
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www.foga-foerderprogramm.de

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