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💰 Zuschuss

Unterstützung der Benennungs- und Qualifizierungsprozesse von Mitgliedern in Prüfungs- und Berufsbildungsausschüssen

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

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Datenstand: Vor 17 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
information@bmbf.bund.de
📞
030 18570
🔗
foerderportal.bund.de

Zielgruppen

forschung

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungHandwerkIT & Software

Beschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Ihre Vorhaben für das Prüferehrenamt und die fachliche und methodische Qualifizierung der Prüfenden im Bereich des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung. Dies bezieht sich insbesondere auf Maßnahmen zur Organisation und Durchführung der Abschluss- beziehungsweise Gesellen-, Fortbildungs- und Umschulungsprüfungen. Gefördert werden Vorhaben in den folgenden Maßnahmenkategorien, die insbesondere Maßnahmen für Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Prüfungs- oder Berufsbildungsausschüssen umsetzen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren. Das Antragsverfahren ist einstufig. Bitte reichen Sie Ihren Antrag bis zum 31.10. des jeweiligen Vorjahres bei demBMBFein. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Weitere Voraussetzungen:
•Es können im Rahmen dieser Förderrichtlinie sowohl Einzel- als auch Verbundvorhaben gefördert werden.
•Voraussetzung für Verbundvorhaben ist, dass alle Partner die in Nummer 3 festgelegten Anforderungen erfüllen.
•Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Zuwendungsempfänger stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
information@bmbf.bund.de
📞
030 18570
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foerderportal.bund.de

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