Billigkeitsleistungen an Unternehmen zur Vermeidung unzumutbarer Härten durch den nationalen Brennstoffemissionshandel „BEHG-Härtefallkompensation“
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Bund unterstützt Unternehmen, die durch die Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandels nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) von unzumutbaren Härten betroffen sind. Sie erhalten die Förderung für zusätzliche finanzielle Belastungen infolge der Einführung des Brennstoffemissionshandels, die in den Abrechnungsjahren 2021 bis 2026 für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben. Ihren Förderantrag stellen Sie bis zum 31.7. des Folgejahres elektronisch über die Internetseite der beauftragten Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Sie können den Zuschuss mit anderen staatlichen Beihilfen kumulieren, wenn dabei die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge eingehalten werden.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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